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FAQ
Allgemein
Begriff „Künstler:in“ nach EStR 2000 Rz 5237–5253
Zusammenfassung speziell für Musiker:innen
Eine Musikerin oder ein Musiker gilt steuerlich dann als Künstler:in, wenn eine persönliche eigenschöpferische Tätigkeit aufgrund künstlerischer Begabung vorliegt und diese Tätigkeit einen gewissen künstlerischen Qualitätsstandard erreicht.
Entscheidend ist dabei nicht das Genre, sondern die Qualität und Eigenständigkeit der Leistung.
1. Zentrale Voraussetzung: Eigenschöpferische Tätigkeit
Künstlerisch tätig ist nur, wer:
eigenständig gestaltet
eine persönliche künstlerische Handschrift entwickelt
nicht bloß Erlerntes reproduziert
Nicht ausreichend ist daher:
rein mechanisches Nachspielen
routinemäßiges Interpretieren ohne künstlerische Gestaltung
rein technische Tätigkeit
2. Ausbildung ist hilfreich – aber nicht zwingend
Eine abgeschlossene Ausbildung an einer Musikuniversität gilt als starker Hinweis auf künstlerische Begabung, ist aber keine Voraussetzung.
Auch ohne Studium kann eine Tätigkeit künstlerisch sein, wenn:
ein entsprechendes Niveau erkennbar ist
ein repräsentativer Querschnitt der Arbeiten künstlerische Qualität zeigt
3. Entscheidend ist die Qualität der musikalischen Darbietung
Ob eine Tätigkeit künstlerisch ist, richtet sich nach:
musikalischer Gestaltung
Ausdruckskraft
Interpretation
technischem Niveau
Nicht entscheidend ist:
welches Musikstück gespielt wird
welches Genre verwendet wird
ob Unterhaltungsmusik gespielt wird
Auch Unterhaltungsmusik kann künstlerisch sein.
4. Volksmusik ist nicht automatisch Kunst (aber kann es sein)
Das Spielen von Volksmusik oder traditionellen Instrumenten gilt grundsätzlich nicht automatisch als künstlerisch.
Künstlerisch wird es erst dann, wenn:
ein entsprechender Qualitätsstandard erreicht wird
eine eigenständige Interpretation vorliegt
Nicht künstlerisch ist Volksmusik insbesondere dann, wenn sie:
rein touristisch
stark publikumswirksam verfremdet
rein unterhaltend ohne künstlerischen Anspruch
eingesetzt wird.
5. Auch Auftritte bei Events können künstlerisch sein
Eine musikalische Tätigkeit bleibt künstlerisch, selbst wenn sie erfolgt bei:
Modeschauen
Werbeveranstaltungen
politischen Veranstaltungen
kirchlichen Feiern
Begräbnissen
Background-Auftritten
Der Zweck der Veranstaltung ist steuerlich nicht entscheidend.
6. Diese musikalischen Tätigkeiten gelten typischerweise als künstlerisch
In der Regel künstlerisch sind:
Komponieren
Arrangieren
Instrumentieren
Dirigieren
professioneller Gesang
Konzertauftritte
anspruchsvolle Interpretation von Musikwerken
Mitwirkung in professionellen Ensembles
Zusatzchor Staatsoper o. Ä.
Musikproduktion mit gestaltendem Einfluss
Auch Musikproduzenten können Künstler:innen sein, wenn sie aktiv in die musikalische Gestaltung eingreifen.
7. Reine Technik oder Routine reicht nicht aus
Nicht künstlerisch sind Tätigkeiten, wenn sie überwiegend:
technisch
handwerklich
reproduzierend
standardisiert
sind.
Großes Können allein macht eine Tätigkeit noch nicht automatisch künstlerisch.
8. Popularität oder Erfolg ist steuerlich irrelevant
Für die steuerliche Einstufung als Künstler:in nicht entscheidend sind:
Bekanntheit
Wettbewerbserfolge
Mitgliedschaft bei Künstlerverbänden
Künstlername
Urheberrechtsschutz
wirtschaftlicher Erfolg
9. Tonträger-Einnahmen werden wie Auftrittseinnahmen behandelt
Einnahmen aus:
Streaming
CD-Verkäufen
Lizenzbeteiligungen
Verwertungsrechten
werden steuerlich genauso behandelt wie Einnahmen aus künstlerischen Darbietungen.
10. Kombination aus künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit (§ 22 vs. § 23 EStG)
Üben Musiker:innen gleichzeitig künstlerische und gewerbliche Tätigkeiten aus (z. B. Konzerttätigkeit + Event-Unterhaltungsmusik), dann gilt:
Sind diese Tätigkeiten klar trennbar, erfolgt die steuerliche Zuordnung getrennt:
künstlerische Tätigkeit → Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG)
gewerbliche Tätigkeit → Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG)
Sind die Tätigkeiten nicht trennbar, liegt eine einheitliche Tätigkeit vor.
Dann entscheidet das Überwiegen der Merkmale:
Überwiegt der künstlerische Charakter → Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Überwiegt der gewerbliche Charakter → Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Diese Beurteilung erfolgt anhand der tatsächlichen Tätigkeit im Gesamtbild.
Typische Praxisbeispiele:
Überwiegend künstlerisch
Konzertmusiker:in mit gelegentlichen Eventauftritten
Singer-Songwriter:in mit Eigenrepertoire
Jazzmusiker:in mit einzelnen Background-Gigs
Überwiegend gewerblich
Coverband mit Eventfokus
Tourismusmusikprogramme
standardisierte Party- oder Stimmungsmusik
musikalische Unterhaltung ohne künstlerischen Gestaltungsspielraum
Kurzdefinition für Musiker:innen
Eine Musikerin oder ein Musiker gilt steuerlich als Künstler:in, wenn die musikalische Tätigkeit eine persönliche eigenschöpferische Gestaltung erkennen lässt und einen bestimmten künstlerischen Qualitätsstandard erreicht. Entscheidend ist die Qualität der Interpretation – nicht das Musikgenre oder der Anlass des Auftritts.
Quelle: Seminar Oberlaa, Herbst 2024, S. 171 ff
Worauf das Finanzamt besonders achten
Ein Fahrtenbuch ist immer dann erforderlich bzw. dringend empfohlen, wenn du
Kilometergeld abrechnest
einen Privat-PKW betrieblich nutzt
Je höher deine Reiseaktivität (Konzerte, Proben, Unterricht, Studio), desto genauer prüft das Finanzamt.
Besonders wichtig für MusikerInnen:
Unterschied: angestellt vs selbständig an der Musikschule
Hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.
Fall 1: MusikerIn ist angestellt an der Musikschule
Dann gilt:
➡️ Strecke Wohnung ↔ Musikschule = Privatfahrt
Kein Kilometergeld möglich
ein Betriebsausgabenabzug möglich
kein Eintrag als betriebliche Fahrt im Fahrtenbuch
Diese Strecke zählt steuerlich wie der Weg ins Büro.
Diese Fahrtkosten sind durch das Pendlerpauschale und/oder den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Fall 2: MusikerIn stellt Honorarnoten an die Musikschule
(selbständig oder freier Dienstvertrag)
Dann gilt:
➡️ Strecke Wohnung ↔ Musikschule = betriebliche Fahrt
Du darfst:
Kilometergeld abrechnen
Fahrt im Fahrtenbuch erfassen
Betriebsausgabe geltend machen
Dieser Unterschied ist prüfungsentscheidend.
Pflichtangaben im Fahrtenbuch
Jede Fahrt sollte enthalten:
Datum
Startadresse
Zieladresse
Strecke („von – über – nach“)
konkreter Fahrzweck
Kilometerstand bei Abfahrt
Kilometerstand bei Ankunft
gefahrene km getrennt nach privat / betrieblich
Richtig ausformulierte Fahrzwecke für MusikerInnen
Gut:
Unterricht Musikschule Linz
Probe Ensemble XY
Konzert Brucknerhaus Linz
Studioaufnahme Projektname
Instrumententransport Konzertort
Nicht ausreichend:
❌ Probe
❌ Gig
❌ Termin Wien
Mehrere Stopps an einem Tag richtig dokumentieren
Beispiel:
Wohnung → Musikschule → Probe → Konzert → Wohnung
Zwischenziele müssen in Reihenfolge eingetragen werden.
Nicht ausreichend:
❌ Wohnung – Konzert Wien
Privatfahrten müssen enthalten sein
Auch wichtig:
Wohnung ↔ Musikschule (bei Angestellten!)
private Erledigungen unterwegs
Fahrten zu Nebenjobs
private Nutzung Firmenwagen
Fehlen diese, unterstellt die Prüfung oft Privatnutzung.
Häufige Fehler, die zur Aberkennung führen
Prüfer beanstanden besonders oft:
gerundete Kilometer (z. B. immer 20 km)
nur Ortsangaben statt Adressen
fehlende Fahrzwecke
keine Trennung zwischen Privat- und Berufsfahrten
identische Kilometerangaben bei gleicher Strecke ohne Erklärung
nachträglich geschriebenes Fahrtenbuch („aus einem Guss“)
Excel-Listen ohne Änderungsnachweis
nur Postleitzahlen statt Zieladresse
keine Zwischenstopps dokumentiert (z. B. Probe + Konzert)
Indizien für ein glaubwürdiges Fahrtenbuch
Positiv bewertet werden:
zeitnahe Eintragungen
realistische Kilometer
genaue Zieladressen
konkrete Projektbezeichnungen
konsistente Kilometerstände mit Werkstattrechnungen
nachvollziehbare Streckenführung
Verwendung von Apps, welche Änderungen im Nachhinein nicht mehr zulassen bzw. dokumentieren
Handgeschriebenes Fahrtenbuch
Typische Alarmzeichen
Sehr kritisch:
keine einzige Fahrt Wohnung ↔ Unterrichtsort dokumentiert
Kilometerstände passen nicht zu Pickerl-Berichten
Tankrechnungen an freien Tagen
identische Strecken immer gleich lang
unrealistische Ankunft exakt zur vollen Stunde
fehlende Grundaufzeichnungen
Elektronisches Fahrtenbuch
Apps sind zulässig, wenn:
✅ Änderungen ausgeschlossen sind
oder
✅ Änderungen dokumentiert werden
Nicht empfehlenswert:
❌ nachträgliche Excel-Listen ohne Versionshistorie
Praxis-Merksatz für MusikerInnen
Angestellt = Weg zur Musikschule privat
Honorarnote / freier Dienstvertrag = Weg zur Musikschule betrieblich
Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob Kilometergeld zusteht oder nicht.
Quelle: https://www.waldlandwelt.de/cgi-bin/afa-tabellen.pl?Musikinstrument;1#google_vignette, aufgerufen am 22.03.2026
Quelle: https://www.waldlandwelt.de/cgi-bin/afa-tabellen.pl?Musikzubehör;1, aufgerufen am 22.03.2026
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/Ergaenzende-AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_AV.html, aufgerufen am 25.03.2026
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